Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2015 verbraucherfreundliche Urteile gesprochen.
Die neuen Urteile erlauben es, Kunden ihre Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007,
Riesterrentenverträge, die zwischen 2002 und 2007, und Rürup Rentenverträge, die zwischen 2005 und 2007 abgeschlossen wurden, rückabzuwickeln.