LASSEN SIE PRÜFEN!

Rückabwicklung von abgeschlossenen Renten- und Lebensversicherungsverträgen .

  • Holen Sie sich Ihre Geld zurück!
  • Durch eine Rückabwicklung mehr Geld erhalten.
  • Durch unsere Anwaltskanzlei mit 30 Jahren Rückabwicklungserfahrung.

VIER EINFACHE SCHRITTE ZU IHREM RECHT!

 

1. VERTRAGSPRÜFUNG

  • Vertragsprüfung Ihrer persönlichen Versicherungsunterlagen durch die PKK Consulting AG
  • Prüfung der möglichen Vorfinanzierung und Auszahlung des Rückkaufswertes in den ersten vier Wochen
  • Vertragsprüfung Ihrer Unterlagen durch die Rechtsanwaltskanzlei

 

2. VORFINANZIERUNG DES RÜCKKAUFSWERTES

  • Unser Vorfinanzierungspartner finanziert 75% des Rückkaufswertes für den Kunden innerhalb der ersten vier Wochen vor
  • Der Kunde hat bei der Vorfinanzierung der Überweisung des Guthabens die Wahl, auf sein Privatkonto oder auf ein Fremdkonto (Anlagekonto) überweisen zu lassen
  • Nach Auszahlung durch den Vorfinanzierer übergibt dieser den Vorgang zur weiteren Rückabwicklung an die Anwaltskanzlei

 

3. RECHT ANFORDERN

  • Bei Eingang Ihrer Unterlagen und Annahme durch die Rechtsanwaltskanzlei erhalten Sie eine einmalige Rechnung in Höhe von 100 € + 19% USt.
  • Die Anwaltskanzlei fordert weitere Ansprüche, sowie Zinsen und Überschüsse laut BGH und EUGH Urteilen ein

 

4. AUSZAHLUNG IHRER ANSPRÜCHE

  • Die Anwaltskanzlei überweist laut Vertrag, die von der Versicherungsgesellschaft erhaltenen Ansprüche direkt an Sie

 

AKZEPTIERTE VERTRAGSARTEN

  • Laufende oder stillgelegte Kapitallebensversicherung
  • Laufende oder stillgelegte private Rentenversicherung
  • Laufende oder stillgelegte Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Laufende oder stillgelegte Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Laufende oder stillgelegte Riester-Rentenverträge