LASSEN SIE PRÜFEN!
Rückabwicklung von abgeschlossenen Renten- und Lebensversicherungsverträgen .
- Holen Sie sich Ihre Geld zurück!
- Durch eine Rückabwicklung mehr Geld erhalten.
- Durch unsere Anwaltskanzlei mit 30 Jahren Rückabwicklungserfahrung.
VIER EINFACHE SCHRITTE ZU IHREM RECHT!

1. VERTRAGSPRÜFUNG
- Vertragsprüfung Ihrer persönlichen Versicherungsunterlagen durch die PKK Consulting AG
- Prüfung der möglichen Vorfinanzierung und Auszahlung des Rückkaufswertes in den ersten vier Wochen
- Vertragsprüfung Ihrer Unterlagen durch die Rechtsanwaltskanzlei

2. VORFINANZIERUNG DES RÜCKKAUFSWERTES
- Unser Vorfinanzierungspartner finanziert 75% des Rückkaufswertes für den Kunden innerhalb der ersten vier Wochen vor
- Der Kunde hat bei der Vorfinanzierung der Überweisung des Guthabens die Wahl, auf sein Privatkonto oder auf ein Fremdkonto (Anlagekonto) überweisen zu lassen
- Nach Auszahlung durch den Vorfinanzierer übergibt dieser den Vorgang zur weiteren Rückabwicklung an die Anwaltskanzlei

3. RECHT ANFORDERN
- Bei Eingang Ihrer Unterlagen und Annahme durch die Rechtsanwaltskanzlei erhalten Sie eine einmalige Rechnung in Höhe von 100 € + 19% USt.
- Die Anwaltskanzlei fordert weitere Ansprüche, sowie Zinsen und Überschüsse laut BGH und EUGH Urteilen ein

4. AUSZAHLUNG IHRER ANSPRÜCHE
- Die Anwaltskanzlei überweist laut Vertrag, die von der Versicherungsgesellschaft erhaltenen Ansprüche direkt an Sie

AKZEPTIERTE VERTRAGSARTEN
- Laufende oder stillgelegte Kapitallebensversicherung
- Laufende oder stillgelegte private Rentenversicherung
- Laufende oder stillgelegte Fondsgebundene Lebensversicherung
- Laufende oder stillgelegte Fondsgebundene Rentenversicherung
- Laufende oder stillgelegte Riester-Rentenverträge